Zur Erinnerung! Ab dem 1. Januar 2025 tritt ein Verbot von Einwegbechern bei Massenveranstaltungen in Kraft.
Ab dem 1. Januar 2025 treten Rechtsvorschriften in Kraft, die die Verwendung von Einwegplastikbechern bei Massenveranstaltungen wie Konzerten, Festivals, Sport-, Outdoor-, Stadt-, Kultur- und Messeveranstaltungen verbieten.
Dies ist Teil der flächendeckenden Umsetzung der EU-Richtlinie SUP (Single Use Plastics), die darauf abzielt, Kunststoffabfälle zu reduzieren.
Was bedeutet dieses Verbot in der Praxis? Ab dem 1.01.2025 ist es nicht mehr erlaubt, Getränke in Einwegbechern aus Kunststoff zu servieren, auch wenn diese als „biologisch abbaubar“ gekennzeichnet sind, wenn sie nicht den Anforderungen an eine vollständige industrielle Kompostierung entsprechen. Die Veranstalter sind verpflichtet, wiederverwendbare Becher oder Lösungen zu verwenden, die gemäß den Vorschriften als kompostierbar zertifiziert sind.
Als Lieferant von Mehrwegbechern bieten wir Produkte und Lösungen an, die die Anforderungen der geltenden Vorschriften erfüllen:
- SUP-konformes Material – sicheres Polypropylen (PP), BPA-frei,
- Lebensmittelzertifizierung und Nachweis der Konformität mit EU-Recht,
- Haltbarkeit bis zu 500 Waschzyklen, Temperaturbeständigkeit bis zu 120°C,
- Fassungsvermögen: 0,3 l / 0,4 l / 0,5 l,
- Digital- und IML-Druck – langlebig, passend zum Branding der Veranstaltung,
- Möglichkeit von limitierten Sammlerauflagen, mit Sponsorenlogos.
Darüber hinaus bieten wir:
– kurze Vorlaufzeiten (bereits ab 14 Arbeitstagen),
– Beratung zur Einhaltung der Vorschriften,
– logistische Unterstützung und Verpackung der Becher für Ihre Veranstaltung,
– Vermietung und Service für Veranstaltungen.
Wenn Sie eine Veranstaltung im Jahr 2025 planen, stellen Sie sicher, dass Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Emerson kann Ihnen helfen, die richtige Lösung zu finden: sicher, konform und teilnehmerfreundlich.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir erstellen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihre Organisation.